Patienten mit privatverordnung.

NICHT DER PREIS DER THERAPIESITZUNG ALLEINE ZÄHLT, SONDERN DIE DARIN ERHALTENE LEISTUNG!

Unsere Patienten haben hohe Erwartungen an uns. Und auch wir möchten Sie bestmöglich behandeln. Wir wollen, dass sie gesund werden und gesund bleiben.

Dies erfordert, dass wir einfühlsam sind, uns Zeit nehmen und die bestmögliche Therapie anbieten. Angemessene Honorare sind die Grundlage diesen hohen Qualitätsstandard unserer Behandlungen halten zu können.


Wir bieten.

 eine Therapieeinheit bei uns dauert 25 Minuten (40% mehr als gesetzlich vorgeschrieben!)
alle unsere Therapeuten verfügen über zahlreiche Zusatzqualifikationen und bilden sich regelmäßig fort
unsere Praxis ist großzügig ausgestattet und bietet ein angenehmes Ambiente für ihre Therapie
zur Erweiterung ihrer Behandlung verfügen wir über diverse technische Hilfsmittel (Hivamat bei Lymphdrainage, Biomechanische Stimulation (BMS) mit bestvibe, uvm.)
ein Aufzug ermöglicht behinderten und eingeschränkten Patienten den Zugang zur Praxis
zwei vollständig ausgestattete Trainingsräume ermöglichen ihnen schnelle Therapieerfolge (auch selbstständiges Training außerhalb der Therapiezeit möglich)
unsere Anmeldung ist während der Öffnungszeiten durchgehend besetzt. Unsere Anmeldekräfte kümmern sich umgehend um ihre Terminwünsche und Fragen.
zusätzlich zur Physiotherapie bieten wir in unserer Einrichtung noch weitere Therapien an (Fußpflege, Fitnesstraining, Präventionskurse, etc.)
ausreichend Parkplätze um das Gebäude ermöglichen ihnen einen bequemen Zugang zur Praxis

Diskussionen um Privatpreise gibt es meist erst, wenn Privatpatienten selbst zur Kasse gebeten werden, weil die PKV oder die Beihilfestelle die Kosten nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt. Deshalb informieren wir Sie vor der Erstbehandlung über die Kosten und schließen einen Honorarvertrag ab. Die Höhe der Kostenübernahme hängt von ihrem Versicherungsvertrag ab.

Häufig ist dabei von den Beihilfefähigen Höchstsätzen die Rede. Dies ist der maximale Erstattungsbetrag durch die Beihilfe. Er wurde am 01.02.2026 angepasst und ist als Zuschuss zu den Gesundheitskosten zu sehen. Die verbleibenden Kosten muss der Versicherte selbst tragen oder durch eine private Restkostenversicherung bzw. einen Beihilfeergänzungstarif absichern.

Heilmittel Beihilfefähiger Höchstsatz
Massage 21,70 €
Manuelle Lymphdrainage 30 36,00 €
Manuelle Lymphdrainage 45 54,00 €
Manuelle Lymphdrainage 60 72,00 €
Kompressionsbandagierung 23,00 €
Krankengymnastik 29,70 €
Krankengymnastik am Gerät 55,90 €
Krankengymnastik ZNS 47,10 €
Manuelle Therapie 35,60 €
Traktionsbehandlung 8,80 €
Elektrotherapie 8,50 €
Fango - Teilpackung 36,20 €
Fango - Großpackung 47,80 €
Heißluft 7,50 €
Heiße Rolle 13,60 €
Kälteanwendung 12,90 €
Hausbesuch (Einrichtung) 18,00 €
Hausbesuch (privat) 27,60 €
Arztbericht 1,40 €
Stand: 01.02.2026 mit relevanten Heilmitteln


Was tun bei Kürzungen durch die PKV / Beihilfe?

Häufig sind wir bei Kürzungen die erste Anlaufstelle. Der Patient steht an der Rezeption und hat viele Fragen zur Abrechnung: Wie hoch dürfen die Kosten sein? Kann die private Krankenversicherung die vollständige Kostenübernahme verweigern? Was hat es mit den "ortsüblichen" Preisen auf sich, die immer wieder angeführt werden? Darf die private Krankenversicherung dem Patienten nahe legen, sich einen "billigeren" Therapeuten zu suchen? Etc.

 

Auch wenn wir mit der Kürzung nicht direkt betroffen sind, möchten wir unseren Patienten helfen und Tipps geben, um sich gegen unrechtmäßiges Verhalten der privaten Krankenversicherung zu wehren.

Sie können sich damit jederzeit an uns wenden und wir prüfen wie wir ihnen helfen können.